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Aus: Ausgabe vom 13.07.2013, Seite 3 / Schwerpunkt

Ermittler im NSU-Prozeß

Hartnäckiges Feindbild
Zum Mord an dem Gemüsehändler Habil Kilic im August 2001 ist am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht München ein Ermittler vernommen worden, dem die »Türkenmafia« nicht aus dem Kopf geht. Man müsse sich doch in die Lage von damals hineinversetzen und könne nicht so tun, als ob es keine »Türkenmafia« gebe, die Drogenhandel betreibe, verteidigte sich der pensionierte Kriminalbeamte Wilfling im Prozeß um die Mord- und Anschlagsserie des »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU). Man sei zunächst Hinweisen auf einen »Mulatten« nachgegangen, der sich mit einem Auto schnell vom Tatort entfernt habe. Auch nach einem Türken mit einem »Mongolenbart«, der in der Nähe des Tatorts gesehen worden sein soll, habe man gesucht. Zwei Fahrradfahrer, die unmittelbar in der Nähe des Tatorts gesichtet worden waren und wie »Kuriere« ausgesehen hätten, habe man lediglich als Zeugen gesucht – und eine Spur, bei der es »keine weiteren Anhaltspunkte« gebe, könne nicht verfolgt werden. Er habe sich einfach nicht vorstellen können, daß es sich bei diesen Fahrradfahrern um die Täter gehandelt haben könnte.

»Wenn man sich diese Ansichten des Zeugen vor Augen führt, verwundert es nicht, daß die Ermittlungsbehörden über zehn Jahre in die falsche Richtung ermittelt haben«, erklärte Nebenklageanwalt Sebastian Scharmer. »Anstatt zu überprüfen, ob eine Personenidentität zwischen den in Nürnberg beschriebenen Tätern in Fahrradkleidung und den Fahrradfahrern am Münchener Tatort Kilic besteht, wurde ›akribisch‹ nach Drogen, ›Mafia‹ und ›PKK‹ ermittelt.« Auch die zuletzt genannte, in der BRD verbotene Arbeiterpartei Kurdistans war bis 2011 immer wieder mit den neun Morden in den Jahren 2000 bis 2006 in Verbindung gebracht worden. Am Donnerstag nachmittag sagte die Witwe des ermordeten Habil Kilic aus, die im gemeinsamen Geschäft ein »Blutbad« vorgefunden hatte. Erst habe man ihr erzählt, daß ihr Mann im Krankenhaus sei. Von einer Freundin habe sie erfahren, daß er ermordet wurde. (jW)

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