Jetzt bist du dran!
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Jetzt bist du dran! Jetzt bist du dran!
Jetzt bist du dran!
Aus: Ausgabe vom 20.04.2013, Seite 16 / Aktion

Nichts geht mehr

Für große jW-Verteilaktion können keine Bestellungen mehr angenommen werden
Bis zu diesem Wochenende wollten wir absichern, daß inklusive der regulären Ausgabe 100000 Zeitungen für die große Verteilaktion der jungen Welt am 30. April und 1. Mai 2013 gedruckt werden. Um ehrlich zu sein: Sicher waren wir nicht, ob wir dieses Ziel erreichen können. Mit Ihrer Unterstützung haben wir sogar eine Gesamtauf­lage von 125000 Zeitungen erreicht: Etwa 24000 Exemplare für die reguläre Ausgabe, 101000 für die Verteilung über Leserinnen und Leser. Die Ausgabe wird an über 160 Zielpunkte im ganzen Bundesgebiet ausgeliefert, im Schnitt stehen fünf bis zehn Unterstützerinnen und Unterstützer für die Verteilung bereit, so daß gut 1000 Personen bei dieser Aktion mitmachen. Verbreitet werden die Zeitungen in ausgewählten Wohngebieten, vor allem aber auch bei 1.-Mai-Kundgebungen, Festivals, Konzerten, Demonstrationen. Ein ganz herzliches Dankeschön schon heute an alle, die sich an der Aktion als Einzelperson oder Gruppe beteiligen. Jetzt geht es darum, daß wir eine wunderbare Ausgabe der jungen Welt herstellen und die komplizierte Belieferungslogistik gemeinsam mit unseren Dienstleistern bewältigen. Diese junge Welt wird übrigens auf der Titelseite mit einem Gutschein bestückt, mit dem eine weitere Ausgabe am Kiosk gratis eingelöst werden kann. Auch ein Coupon für ein kostenloses, unverbindliches Probeabo wird abgedruckt. Bestellungen können wir zwar keine mehr annehmen, aber trotzdem kann sich jeder an der Aktion beteiligen: Verschenken Sie doch Ihre Ausgabe an Bekannte, die als neue Leser in Frage kämen, weisen Sie diese auf die Gutscheine hin. Mit der Aktion wollen wir die Auflage der jungen Welt weiter entwickeln. Weil wir nach wie vor dringend neue Abonnements und zusätzliche Kunden am Kiosk brauchen.

Aktionsbüro

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

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