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Spenderherz auch ohne Sprachkenntnis

Karlsruhe. Ein Herzpatient, der wegen schlechter Deutschkenntnisse kein Spenderherz bekommen sollte, hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen ersten Erfolg errungen: Die Karlsruher Richter sprachen dem Kurden, der aus dem Irak stammt, Prozeßkostenhilfe zu. Es sei nicht auszuschließen, daß die Entscheidung eine Diskriminierung darstellte, heißt es in einer Mitteilung vom Dienstag.

Die Klinik hatte argumentiert, ohne Deutschkenntnisse sei die Mitwirkung des Patienten nicht gesichert. Mittlerweile hat ein anderes Krankenhaus den 61jährigen auf die Warteliste genommen. Nun muß das Landgericht entscheiden, ob der Mann aus Peine bei Hannover Schmerzensgeld bekommt.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 27.02.2013, Seite 5, Inland

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