Kairo. Das ägyptische Verfassungsgericht hat das neue Wahlgesetz des Landes abgelehnt. Die Richter forderten am Montag die Änderung von insgesamt fünf Artikeln des Gesetzes, das von der zweiten Kammer des Parlaments, dem Schura-Rat, verabschiedet worden war. Dies könnte möglicherweise eine Verzögerung der für etwa Ende April geplanten Parlamentswahl zur Folge haben. Das Gericht bemängelte unter anderem die Aufteilung der Wahlbezirke. Im Schura-Rat haben die Muslimbrüder und die Salafisten die Mehrheit. Die neue Verfassung sieht vor, daß das Verfassungsgericht das Wahlgesetz billigen muß. Damit soll verhindert werden, daß ein neues Parlament wieder wegen formaler Fehler von dem Gericht aufgelöst werden kann. Dies war im vergangenen Jahr geschehen. (dpa/jW)
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