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Keine Entschädigung bei Streik

Karlsruhe. Bei Flugausfällen wegen eines Pilotenstreiks haben Passagiere grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe entschieden. Ein Streik der eigenen Piloten sei für eine Fluggesellschaft in der Regel ein unabwendbares Ereignis, das keine Zahlungspflicht auslöse. Zwei Reisende hatten die Deutsche Lufthansa verklagt, weil ihre für Februar 2010 vorgesehenen Flüge von Miami nach Deutschland wegen eines Streiks der Piloten der Lufthansa annulliert worden waren. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 22.08.2012, Seite 4, Inland

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