Zum Inhalt der Seite

Korruptionsprozeß gegen JVA-Beamten

München. Wegen Bestechlichkeit in 17 Fällen muß sich seit Mittwoch ein ehemaliger Vollzugsbeamter vor dem Landgericht München verantworten. Dem 37jährigen wird vorgeworfen, Mobiltelefone und andere Gegenstände in die Justizvollzugsanstalt (JVA) München-Stadelheim eingeschleust zu haben. Der Mann soll mit verschiedenen Mittätern Häftlinge mit Mobiltelefonen, Rasierern und vermutlich auch Drogen versorgt haben. Nach Angaben der Ankläger erhielt der frühere Beamte für seine Dienste jeweils zwischen 150 und 2000 Euro.

(dapd/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 12.07.2012, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!