-
19.05.2012
- → Ausland
Tod von Trayvon Martin »vermeidbar«
Miami. Die Tötung des schwarzen Jugendlichen Trayvon Martin in Florida durch das Mitglied einer Bürgerwehr war einem Polizeibericht zufolge »letztlich vermeidbar«. Es gebe keinen Hinweis darauf, daß der 17jährige zur Zeit des Vorfalls am Abend des 26. Februar in irgendeine kriminelle Handlung verwickelt war, hieß es in dem am Donnerstag veröffentlichten Bericht. Wäre der Schütze George Zimmerman in seinem Fahrzeug geblieben und hätte auf die Polizei gewartet, hätte der Vorfall vermieden werden können. Die Tötung des unbewaffneten Jugendlichen führte in den USA zu einer heftigen Debatte über laxe Waffengesetze und Rassismus im Justizsystem. Die Polizei hatte Zimmerman nach einer vorübergehenden Festnahme zunächst wieder laufen gelassen.
Sie berief sich dabei auf ein Gesetz, das den Bürgern in Florida das Recht zu schießen gibt, wenn sie sich ernsthaft bedroht fühlen. Nach heftigen Protesten nahm die Justiz Zimmerman schließlich wieder fest. Die Staatsanwaltschaft erhob am 11. April Anklage wegen Totschlags, die Anklageschrift soll am 29. Mai öffentlich verlesen werden. Der derzeitige Aufenthaltsort von Zimmerman, der Morddrohungen erhalten hat, wird geheimgehalten. Bei einer Verurteilung droht ihm lebenslange Haft.
(AFP/jW)
Sie berief sich dabei auf ein Gesetz, das den Bürgern in Florida das Recht zu schießen gibt, wenn sie sich ernsthaft bedroht fühlen. Nach heftigen Protesten nahm die Justiz Zimmerman schließlich wieder fest. Die Staatsanwaltschaft erhob am 11. April Anklage wegen Totschlags, die Anklageschrift soll am 29. Mai öffentlich verlesen werden. Der derzeitige Aufenthaltsort von Zimmerman, der Morddrohungen erhalten hat, wird geheimgehalten. Bei einer Verurteilung droht ihm lebenslange Haft.
Anzeige
(AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Ausland