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Betreuungsgeld verfassungswidrig?

Berlin. Das Bundesjustizministerium hat einem Zeitungsbericht zufolge starke verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einführung des von der Koali­tion beschlossenen Betreuungsgeldes. Für eine Regelung, der zufolge Eltern, die die Betreuungsleistung einer kommunal finanzierten Einrichtung in Anspruch nähmen, von einem Bezug der Prämie ausgeschlossen würden, bestehe »ein hohes verfassungsrechtliches Risiko«, zitiert die Berliner Zeitung (Freitagausgabe) einen internen Vermerk des FDP-geführten Ministeriums. Je weniger Eltern für die Betreuung ausgäben, desto stärker setzten die 150 Euro monatlich »Anreize, das Kind aus der Betreuungseinrichtung herauszunehmen«. Zudem setze die Regelung Anreize für gering verdienende Frauen, ihre Erwerbstätigkeit aufzugeben und gerate so in Konflikt mit dem Förderauftrag aus Artikel 3 des Grundgesetzes.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 28.04.2012, Seite 4, Inland

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