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Kontrolle wegen Hautfarbe legal

Koblenz. Bei Personenkontrollen darf die Bundespolizei Zugreisende auch allein wegen ihres Aussehens ansprechen. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Demnach greifen Beamte bei stichprobenartigen Kontrollen auf ihre »einschlägige grenzpolizeiliche Erfahrung« zurück und dürfen deshalb Personen auch ohne konkreten Verdacht auswählen. Ein Mann hatte geklagt, weil er auf einer Zugreise wegen seines ausländischen Aussehens kontrolliert worden war.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 28.03.2012, Seite 5, Inland

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