Zum Inhalt der Seite

Kontrolle wegen Hautfarbe legal

Koblenz. Bei Personenkontrollen darf die Bundespolizei Zugreisende auch allein wegen ihres Aussehens ansprechen. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Demnach greifen Beamte bei stichprobenartigen Kontrollen auf ihre »einschlägige grenzpolizeiliche Erfahrung« zurück und dürfen deshalb Personen auch ohne konkreten Verdacht auswählen. Ein Mann hatte geklagt, weil er auf einer Zugreise wegen seines ausländischen Aussehens kontrolliert worden war.

(dapd/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 28.03.2012, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen

Heute liegt der jungen Welt das achtseitige Extra »wein« kostenlos bei. Die Ausgabe erhalten Sie im gut sortierten Pressehandel für 2,50 Euro.