Zum Inhalt der Seite

Gericht prüft Entschädigung

Karlsruhe. Das Landgericht Karlsruhe prüft seit Dienstag erstmals, wieviel Schmerzensgeld früheren Straftätern zusteht, die wegen nachträglicher Sicherungsverwahrung rechtswidrig über Jahre einsperrt waren. Die vier Kläger fordern Entschädigungszahlungen zwischen rund 87000 und 155000 Euro. Die Betroffenen berufen sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, nach dem die nachträglich verlängerte Sicherungsverwahrung gegen die Menschenrechtskonvention verstößt. Bei der mündlichen Verhandlung deutete das Gericht an, grundsätzlich hätten die Betroffenen einen Anspruch auf Schmerzensgeld.

(AFP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 14.03.2012, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!