14.03.2012 / Inland / Seite 4

Gericht prüft Entschädigung

Karlsruhe. Das Landgericht Karlsruhe prüft seit Dienstag erstmals, wieviel Schmerzensgeld früheren Straftätern zusteht, die wegen nachträglicher Sicherungsverwahrung rechtswidrig über Jahre einsperrt waren. Die vier Kläger fordern Entschädigungszahlungen zwischen rund 87000 und 155000 Euro. Die Betroffenen berufen sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, nach dem die nachträglich verlängerte Sicherungsverwahrung gegen die Menschenrechtskonvention verstößt. Bei der mündlichen Verhandlung deutete das Gericht an, grundsätzlich hätten die Betroffenen einen Anspruch auf Schmerzensgeld.

(AFP/jW)
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