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Sexualisierte Gewalt

Was sagt das über den Zustand des Rechts aus?

Sexualstrafrecht wird im Jurastudium nicht zwingend behandelt, obwohl es in der Praxis häufig gefragt ist, kritisiert Philine Kuntz

Interview: Kevin Goonewardena
Foto: IMAGO/Panama Pictures
Universitätsstudenten pauken nicht immer das, was später besonders relevant sein wird (Köln, 9.10.2023)

Mit dem Verein »Feminist Law Clinic« bieten Sie und andere Jurastudentinnen seit 2024 ehrenamtlich eine kostenlose Rechtsberatung für Menschen an, die von Gewalt oder Diskriminierung betroffen sind. Wie hat man auf Ihr Angebot reagiert?

Dass wir »Feminist« im Vereinsnamen haben, finden einige provokant auch wenn das gar nicht provokativ gemeint ist. Mein Gefühl war, dass Feministinnen und insbesondere junge Frauen nicht ernstgenommen werden. Anfangs haben wir besonders von einer Juraprofessorin Rückhalt und Unterstützung erfahren. Der Rest der Uni war zunächst sehr skeptisch, wir mussten kämpfen, doch mittlerweile hat uns der Dekan auch Räume zur Verfügung gestellt.

Viele der Ratsuchenden, die sich an Sie wenden, wollen erst einmal wissen, ob das, was sie erlebt haben, »überhaupt zählt« – etwa bei partnerschaftlicher Gewalt. Was sagt das über den Zustand des Rechts aus?

Recht haben und das eigene Recht kennen sind erst einmal zwei verschiedene Sachen. Viele, die zu uns kommen, haben keine Ahnung von ihren Rechten. Grundsätzlich sagt das aber nichts Gutes über unser Rechtssystem aus, vor allem aber über unsere Politiker, die Gesetze machen, die mitentscheiden, was bestraft oder aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird. Unser Strafgesetzbuch ist von 1871 und im Kern immer noch das gleiche. Je nachdem, was der Gesetzgeber als wichtig ansieht, ändert sich das Recht. In anderen Fällen wurde nicht nachgearbeitet.

Sie haben es häufig mit Fällen zu tun, die juristisch nicht neu sind – ändern tut sich trotzdem wenig. Liegt das an den Lehrplänen und dem Justizsystem, die von Männern dominiert werden, oder an der Angst Beteiligter, sich falsch zu entscheiden?

An beidem. Einerseits nehmen wir eine große Angst wahr, sich falsch zu entscheiden. Ich finde, das hat auch eine Berechtigung, denn im Zweifelsfall geht jemand Unschuldiges ins Gefängnis. Trotzdem dürfen wir den Opferschutz nicht aus den Augen lassen. Auf der anderen Seite ist es auch ein Problem, dass die Gesetzgeber fast alle männlich sind und die Ausbildung teuer ist. Bereits da wird selektiert, wer am Ende Richter oder Staatsanwalt wird oder in die Politik geht auch dort haben viele einen Jurahintergrund. Ich würde aber nicht die Männer als Problem sehen, sondern den Konservatismus. Denn auch unter Kanzlerin Merkel hat sich der Schutz für Frauen nicht wirklich verbessert.

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Die Zahl der Sexualstraftaten hatte 2024 mit 128.000 Fällen einen neuen Höchststand eerreicht,und das sind nur angezeigte, juristisch eindeutige Fälle. Trotzdem gehören Sexualstraftaten nicht zum Pflichtprogramm im Jurastudium. Wie kann das sein?

Oft wird die Retraumatisierung angeführt, die Betroffene im Hörsaal erleben könnten. Ein weiteres Argument ist, dass im Jurastudium auch andere Teile des Strafrechts nicht behandelt werden, Umweltstrafrecht ist beispielsweise auch komplett ausgeklammert. Aber gerade das Sexualstrafrecht ist kompliziert, in der Praxis jedoch vergleichsweise häufig relevant. Der Tatbestand ist so verwirrend aufgebaut, dass sogar Richter damit Probleme haben. Gerade deswegen sollte man solche in der Praxis schwer zu handhabenden Themen Studierenden beibringen damit sie wissen, wie sie mit diesen Fällen umzugehen haben.

Zu Ihren Vorlesungen schalten sich bundesweit 6.000 Studierende online zu. Wie verstehen Sie selbst Ihr Angebot: als Ergänzung zum Rechtssystem oder als Hinweis darauf, dass es nicht für alle funktioniert?

Beides. Der Verein entstand aus der Not, weil ein solches Angebot fehlt und wir darauf aufmerksam machen wollten. Aktuell füllt unser Angebot eine Lücke, langfristig sollte sich das ändern. Wir setzen uns auch für andere Themen ein, die Frauen und »queere« Menschen betreffen, und hoffen, dass zumindest das Sexualstrafrecht ins Jurastudium aufgenommen wird.

Aktuell wird das Sexualstrafrecht nicht durch Studienpunkte anerkannt. Wie sieht es mit Ihren Seminaren aus? Wird die Teilnahme daran mit Studienpunkten belohnt?

Es kommt auf die jeweilige Uni an, ob unsere Seminare anerkannt werden oder nicht. Als Studium integrale werden unsere Kurse allerdings meistens akzeptiert, das heißt, als sozusagen fächerübergreifendes optionales Studium im Studium, das über die Fachrichtung hinausgeht. Dafür gibt es auch Punkte.

Abgesehen von der universitären Anerkennung – hat Ihr Angebot etwas verändert?

Ich glaube, als Teil einer Gesamtbewegung haben wir auf politischer Seite schon viel erreicht. Wir waren beispielsweise mit einer von uns gestarteten Petition im EU-Parlament und haben dort mit dem »Femm-Ausschuss« gesprochen, der sich für die Rechte von Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter einsetzt. Mittlerweile hat sich das EU-Parlament für eine einheitliche strafrechtliche Definition von Vergewaltigung ausgesprochen. Genauer gesagt, für ein: »Nur ja heißt ja!« Die Regelung müssen die jeweiligen Länder allerdings selbst umsetzen. Auch die Bundesministerin für Justiz, Stefanie Hubig, tut immer mehr für entsprechende Gesetzgebungen, zum Beispiel zur »digitalen Gewalt«.

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.07.2026, Seite 2, Inland

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