-
16.01.2012
- → Kapital & Arbeit
Keine Amnestie für Leiharbeitsfirmen
Berlin. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) lehnt eine Amnestie für Leiharbeitsfirmen ab, denen wegen Niedriglöhnen hohe Nachzahlungen für Sozialbeiträge drohen. In einem Reuters am Wochenende vorliegenden Schreiben wies ihr Ressort eine entsprechende Forderung des Wirtschaftsflügels der Unionsfraktion zurück. Ein »schützenswertes Vertrauen« der Betriebe in die vom Bundesarbeitsgericht vor gut einem Jahr für ungültig erklärten Tarifverträge mit der christlichen Gewerkschaft CGZP liege nicht vor, schrieb Staatssekretär Gerd Hoofe an die Fachpolitiker. Bei Zahlungsschwierigkeiten der Unternehmen biete das geltende Recht »ausreichende Härtefallregelungen« wie etwa eine Stundung von Beitragsforderungen. Bisher hat die Rentenversicherung nach eigenen Angaben Sozialbeiträge von rund 14,5 Millionen Euro bei 259 betroffenen Zeitarbeitsfirmen als Nachforderung geltend gemacht. Mittlerweile müßten sich 2400 Unternehmen einer Betriebsprüfung stellen, die Leiharbeiter zu den niedrigen CGZP-Tarifen beschäftigt haben. In rund 450 Fällen seien die Prüfungen beendet.
(Reuters/jW)
(Reuters/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Kapital & Arbeit