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Friseurkette verlangt Mindestumsatz

Hamburg. Die Friseurkette C&M beschäftigt offenbar Mitarbeiter zu rechtswidrigen Bedingungen. Das berichtet das Hamburger Magazin stern. In seinen Arbeitsverträgen vereinbart C&M mit den Mitarbeitern beispielsweise regelmäßig eine sogenannte »Arbeitspflicht« – »einen täglichen Umsatz von 220 Euro als Mindestarbeitsleistung«. Außerdem wird eine gesetzlich unzulässige »betriebsübliche Arbeitszeit« von 42,5 Wochenstunden vereinbart. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 22.12.2011, Seite 4, Inland

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