22.12.2011 / Inland / Seite 4

Friseurkette verlangt Mindestumsatz

Hamburg. Die Friseurkette C&M beschäftigt offenbar Mitarbeiter zu rechtswidrigen Bedingungen. Das berichtet das Hamburger Magazin stern. In seinen Arbeitsverträgen vereinbart C&M mit den Mitarbeitern beispielsweise regelmäßig eine sogenannte »Arbeitspflicht« – »einen täglichen Umsatz von 220 Euro als Mindestarbeitsleistung«. Außerdem wird eine gesetzlich unzulässige »betriebsübliche Arbeitszeit« von 42,5 Wochenstunden vereinbart. (jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/175662.friseurkette-verlangt-mindestumsatz.html