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Hartz IV: Prämie muß erstattet werden

Essen. Privat pflegeversicherte Hartz-IV-Bezieher haben Anspruch auf volle Erstattung ihrer Beiträge. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in Essen hervor. Danach sieht das Gesetz zwar nur die Übernahme eines maximalen Beitrags von 18,04 Euro monatlich vor. Gleichzeitig erlaube es aber privaten Versicherungsunternehmen, von Hartz-IV-Beziehern einen deutlich höheren Betrag – im Jahr 2010 36,31 Euro monatlich – zu verlangen. Die dadurch entstehende Deckungslücke müsse der Leistungsträger dem Hartz-IV-Empfänger ersetzen, urteilten die Richter.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 25.08.2011, Seite 5, Inland

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