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Rentenkürzung für Markus Wolf legal

Berlin. Dem früheren Chef der DDR-Auslandsspionage Markus Wolf ist die Ehrenrente für »Kämpfer gegen den Faschismus« zu Recht aberkannt worden: Das entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in einem am Montag in Berlin veröffentlichten Urteil. Im Einheitsvertrag war festgelegt worden, daß Widerstandskämpfer gegen das Naziregime die DDR-Rente in der BRD weiter beziehen. Bis 2003 bekam Wolf die Leistungen. Das Bundesversicherungsamt hatte mehrfach versucht, ihm die Rente zu entziehen, doch erst der letzte Bescheid war rechtswirksam. Wolf klagte 2005 vergeblich. Seine Witwe verfolgte das Berufungsverfahren weiter und verlor jetzt erneut. Das Gericht begründete die Entscheidung mit der angeblichen Beteiligung Wolfs an der Bespitzelung Jugendlicher in der DDR. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 16.08.2011, Seite 5, Inland

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