Zum Inhalt der Seite

Zuweisungen für Ostländer gekürzt

Berlin. Die Bundesregierung hat die Ergänzungszuweisungen für die ostdeutschen Länder, mit denen Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit ausgeglichen werden sollen, gekürzt. Dies bestätigte die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6686) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Wie die Bundestagsverwaltung am Montag mitteilte, habe die Überprüfung einen »Kürzungsbedarf« von 193 Millionen Euro ergeben. Bisher hätten die neuen Länder eine Milliarde Euro pro Jahr erhalten. 2011 werde die Zahlung noch in unveränderter Höhe erfolgen. Die Überzahlung in Höhe von 193 Millionen Euro werde in den Jahren 2012 und 2013 verrechnet. (jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 16.08.2011, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!