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Aus: Ausgabe vom 29.06.2011, Seite 4 / Inland

Karlsruhe erschwert weitere Haft

Karksruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat seine strengen Vorgaben für nachträglich verhängte Sicherungsverwahrung von Strafgefangenen in einem weiteren Fall bestätigt. Die Richter gaben der Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen statt und verwiesen den Fall zurück an das Landgericht Berlin, wie die Verfassungsrechtler am Dienstag in Karlsruhe mitteilten. Gegen den Mann war 2009 rückwirkend Sicherungsverwahrung verhängt worden, obwohl das bei seiner Verurteilung 1997 noch nicht möglich gewesen war. Er kann nach der Entscheidung des Zweiten Senats jetzt nur dann weiter eingesperrt werden, wenn er als hochgradig gefährlich gilt und bei ihm eine psychische Störung vorliegt. Sein Fall muß in Berlin erneut geprüft werden. Der am Dienstag veröffentlichte Beschluß ist eine Folgeentscheidung nach dem Karlsruher Grundsatzurteil zur Sicherungsverwahrung vom 4. Mai.

(dapd/jW)

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