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11.04.2011
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Memorandum: Humanitäre Intervention oder Kolonialkrieg?
Der Präsident der International Progress Organization, einer in Wien ansässigen Nichtregierungsorganisation, übersandte am 26. März dem Präsidenten des Sicherheitsrats und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen ein Memorandum über die Sicherheitsratsresolution 1973 (2011) und ihre Umsetzung durch eine »Koalition der Willigen«. Darin heißt es:
Um dem Erfordernis von Artikel39 der Charta zu entsprechen, hat der Sicherheitsrat festgestellt, daß die »Situation« eines innerstaatlichen Konflikts in Libyen eine Bedrohung des internationalen Friedens und der Sicherheit darstellt. In Verletzung von Artikel 42ff. der Charta über die kollektive Durchsetzung von Beschlüssen durch den Sicherheitsrat selbst, ermächtigen die operativen Paragraphen 4 und 8 der Resolution alle Mitgliedstaaten, einzeln oder durch regionale Organisationen oder Abmachungen, zum Schutz von Zivilisten und zur Durchsetzung einer sogenannten »Flugverbotszone« im Luftraum von Libyen »alle notwendigen Maßnahmen« zu ergreifen.Es ist offensichtlich, daß die Übertragung praktisch unbeschränkter Vollmachten an interessierte Parteien und regionale Gruppen – wie seit den Golf-Kriegsbeschlüssen von 1990/1991 üblich – nicht nur mit der Charta der Vereinten Nationen, sondern mit dem internationalen Recht an sich nicht vereinbar ist. (...)
In Übereinstimmung mit der Tendenz des Sicherheitsrats seit dem Ende des Kalten Krieges, sich Vollmachten anzumaßen, die ihm in der Charta nicht gegeben sind, und sein Mandat als globaler »Verwalter von Rechtsprechung« zu erweitern, scheint die Resolution 1973 (2011) den Handlungsspielraum auf der Grundlage von Kapitel VII weiter vergrößert zu haben und damit auch den Schutz der Zivilbevölkerung in innerstaatlichen Konfliktsituationen einzuschließen. Doch wenn der Rat danach strebt, ein Vollstrecker von Rechten und ein Schiedsrichter in innerstaatlichen Konflikten zu sein, muß er sich an die grundlegenden Prinzipien der Herrschaft des Rechts halten, zuallererst die Ausschaltung von Willkür bei der Durchsetzung des Rechts. Solange er Mitgliedstaaten ermuntert, so zu handeln, wie es ihnen beliebt, und ihnen erlaubt, ihre eigenen nationalen Interessen in der Verkleidung von Vollstreckungsverfahren im Namen der Vereinten Nationen voranzutreiben, wird die Praxis des Sicherheitsrats selbst eine Bedrohung des internationalen Friedens und der Sicherheit darstellen. (...)
Das Original im Internet: i-p-o.org/IPO-nr-UN-Libya-28Mar.htm
(Übersetzung aus dem Englischen: Klaus von Raussendorff)
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