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Privatisierungsgesetz verfassungswidrig

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Privatisierungen gestärkt. In einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung erklärte das Gericht ein hessisches Gesetz zur Privatisierung der Universitätskliniken Gießen und Marburg für verfassungswidrig. Es verstößt gegen das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes (Artikel 12 Abs. 1 des Grundgesetzes). Die hessische Regierung wollte die Universitätskliniken Gießen und Marburg in einem ersten Schritt zusammenfassen und anschließend auf einen privaten Betreiber übertragen.

(jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 17.02.2011, Seite 2, Inland

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