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DB AG mißachtet Gerichtsbeschluß

Stuttgart. Die Deutsche Bahn und das Eisenbahnbundesamt (EBA) mißachten nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gerichtlich angeordnete Umweltauflagen bei den Bauarbeiten am Bahnhofsprojekt »Stuttgart 21«. Mit einem Beschluß des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 7.Dezember war die Deutsche Bahn nach einem Antrag der DUH dazu verpflichtet worden, spätestens ab dem 1. Februar ausschließlich Baumaschinen und Fahrzeuge einzusetzen, die über einen Rußpartikelfilter verfügen. Dies habe die Bahn »zweifelsfrei« nicht umgesetzt, teilte die DUH am Freitag mit. Die Organisation forderte das Eisenbahnbundesamt auf, einen sofortigen Baustopp anzuordnen. Das Gericht hatte das EBA verpflichtet, die festgesetzten Auflagen zu überwachen. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 05.02.2011, Seite 5, Inland

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