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Popmusik im Bistum

Das Bistum Regensburg führt nach eigenem Verständnis keinen »Kreuzzug« gegen Popmusik. Anders als in der Süddeutschen vom Montag behauptet, sei Pop in den Gottesdiensten nicht generell verboten, erklärte ein Sprecher des Bistums am Montag. Ein Halleluja etwa könne durchaus »von Katie Melua und auch nach Michael Jackson« gesungen werden. Es müsse »nur zwei Auflagen erfüllen: Es muß am Ende ein gemeintes Halleluja sein, und es muß in der Qualität der Aufführung der Würde und dem Sinn des Anlasses gerecht werden.« (apn/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 19.10.2010, Seite 13, Feuilleton

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