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Mindestlohn in der Pflegebranche

Berlin. Für rund 560000 Pflegekräfte in Deutschland gilt ab 1. August ein gesetzlicher Mindestlohn. Nach monatelangen Diskussionen verabschiedete das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin eine entsprechende Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums. Danach gilt für Pflegekräfte in Altenheimen und bei ambulanten Diensten künftig eine Lohnuntergrenze von 7,50 Euro in den neuen und 8,50 Euro in den alten Bundesländern. Zum 1. Januar 2012 und zum 1. Juli 2013 werden die Stundensätze noch einmal um jeweils 25 Cent steigen. Auszubildende, Praktikanten, Hauswirtschaftskräfte sowie Betreuer für Demenzkranke sind davon ausgenommen. Die Regelung ist bis Ende 2014 befristet. Private und gemeinnützige Verbände von Pflegedienstleistern begrüßten den Beschluß gleichermaßen. Damit entfielen Gründe, auf osteuropäische Billighkräfte zurückzugreifen. (apn/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 15.07.2010, Seite 1, Inland

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