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Verträge müssen offengelegt werden

Berlin. Die Berliner Landesregierung muß Abgeordneten Einsicht in die Verträge zur Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe gewähren. Das entschied das Berliner Landesverfassungsgericht am Mittwoch. Geklagt hatte die Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche. Die Ablehnung der Akteneinsicht durch den Finanzsenator war aus Sicht des Berliner Verfassungsgerichtshofs »fehlerhaft« und »rechtswidrig«. Der Senat müsse sich den gesteigerten Anforderungen einer Kontrolle stellen und könne sich nicht auf Geheimhaltungsinteressen berufen, heißt es in der Urteilsbegründung. Zur Zeit läuft in Berlin auch die zweite Stufe eines Volksbegehrens zur Offenlegung der Privatisierungsverträge für die gesamte Bevölkerung. (ddp/jW
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Erschienen in der Ausgabe vom 15.07.2010, Seite 2, Inland

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