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Aus: Ausgabe vom 15.07.2010, Seite 4 / Inland

Initiative gegen Telefonwerbung

Stuttgart. Die Verbraucherzentralen haben schärfere Maßnahmen gegen unerlaubte Telefonwerbung gefordert. Die seit August 2009 geltende neue Gesetzesregelung sei weitgehend unwirksam, hieß es am Mittwoch in einer Erklärung. Telefonwerbung ist nur noch bei ausdrücklicher vorheriger Einwilligung durch die Verbraucher zulässig. Werbeanrufer dürfen zudem nicht mehr ihre Telefonnummer unterdrücken, damit unerwünschte Gespräche leichter nachzuverfolgen sind. Eine Umfrage der Verbraucherzentralen, an der sich bisher rund 40000 Menschen beteiligten, brachte allerdings ein ernüchterndes Ergebnis. Bei 80 Prozent der Angerufenen lag demnach kein Einverständnis für den Werbeanruf vor. (AFP/jW)