Zum Inhalt der Seite

Initiative gegen Telefonwerbung

Stuttgart. Die Verbraucherzentralen haben schärfere Maßnahmen gegen unerlaubte Telefonwerbung gefordert. Die seit August 2009 geltende neue Gesetzesregelung sei weitgehend unwirksam, hieß es am Mittwoch in einer Erklärung. Telefonwerbung ist nur noch bei ausdrücklicher vorheriger Einwilligung durch die Verbraucher zulässig. Werbeanrufer dürfen zudem nicht mehr ihre Telefonnummer unterdrücken, damit unerwünschte Gespräche leichter nachzuverfolgen sind. Eine Umfrage der Verbraucherzentralen, an der sich bisher rund 40000 Menschen beteiligten, brachte allerdings ein ernüchterndes Ergebnis. Bei 80 Prozent der Angerufenen lag demnach kein Einverständnis für den Werbeanruf vor. (AFP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 15.07.2010, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!