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Neonaziprozeß wird ausgesetzt

Berlin. Ein Verfahren wegen Ausschreitungen bei einem Neonaziaufmarsch am 1. Mai in Berlin ist am Montag vom Amtsgericht Tiergarten ausgesetzt worden. Dem Gericht zufolge muß das Original eines Beweisvideos beschafft werden, das eine Privatperson aufgenommen hatte. In dem Prozeß muß sich ein 19jähriger wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Er ist angeklagt, am 1. Mai einer Gruppe von rund 320 Neonazis angehört zu haben, die eine Demonstration auf dem Kurfürstendamm veranstalten wollten. Dabei soll er einem Polizisten eine Fahnenstange »wuchtig« ins Gesicht gestoßen haben. Der Prozeß wird am 16.August neu aufgerollt. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 13.07.2010, Seite 4, Inland

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