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Rettungdienste ­bleiben Ländersache

Karlsruhe. Im Freistaat Sachsen bleibt der Rettungsdienst in öffentlicher Hand. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Gesetzesänderung für verfassungsgemäß erklärt, mit der Sachsen am 1. Januar 2008 private Rettungsdienste einschränkte. Diese dürfen demnach nur in Kooperation mit öffentlichen Einrichtungen tätig werden und sind auch an deren Gebührensatzung gebunden. In der am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung heißt es, die Neuordnung des Rettungsdienstes sei durch »überragend wichtige Gemeinwohlziele« gerechtfertigt.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 09.07.2010, Seite 5, Inland

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