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09.07.2010
- → Inland
Rettungdienste bleiben Ländersache
Karlsruhe. Im Freistaat Sachsen bleibt der Rettungsdienst in
öffentlicher Hand. Das Bundesverfassungsgericht hat eine
Gesetzesänderung für verfassungsgemäß
erklärt, mit der Sachsen am 1. Januar 2008 private
Rettungsdienste einschränkte. Diese dürfen demnach nur in
Kooperation mit öffentlichen Einrichtungen tätig werden
und sind auch an deren Gebührensatzung gebunden. In der am
Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung
heißt es, die Neuordnung des Rettungsdienstes sei durch
»überragend wichtige Gemeinwohlziele«
gerechtfertigt.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
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