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Zweite Ehe womöglich ein Kündigungsgrund
Düsseldorf. Geschiedene Mitarbeiter von Einrichtungen der
katholischen Kirche müssen im Fall einer neuen Heirat unter
bestimmten Bedingungen mit Kündigung rechnen. Das
Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschied am Donnerstag,
daß »das verfassungsrechtlich verbürgte
Selbstbestimmungsrecht der katholischen Kirche durch die
staatlichen Arbeitsgerichte zu achten ist«. Die erneute
Eheschließung sei danach an sich ein Pflichtverstoß und
als Kündigungsgrund geeignet. (ddp/jW)
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