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Zweite Ehe womöglich ein Kündigungsgrund

Düsseldorf. Geschiedene Mitarbeiter von Einrichtungen der katholischen Kirche müssen im Fall einer neuen Heirat unter bestimmten Bedingungen mit Kündigung rechnen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschied am Donnerstag, daß »das verfassungsrechtlich verbürgte Selbstbestimmungsrecht der katholischen Kirche durch die staatlichen Arbeitsgerichte zu achten ist«. Die erneute Eheschließung sei danach an sich ein Pflichtverstoß und als Kündigungsgrund geeignet. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 02.07.2010, Seite 2, Inland

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