Zum Inhalt der Seite

UBS-Kundendaten gelangen in USA

Bern. Der Herausgabe der Daten von Tausenden amerikanischen Kunden der Schweizer Großbank UBS an die US-Steuerbehörden steht nun nichts mehr im Weg. Das Schweizer Parlament räumte am Donnerstag die letzte Hürde für einen Staatsvertrag mit den USA über die Herausgabe der Daten aus dem Weg. Die Abgeordneten des Nationalrats und des Ständerats stimmten mehrheitlich dafür, daß es keine Volksabstimmung über die seit drei Jahren diskutierte Angelegenheit geben wird. Die UBS kann nun die Namen und Daten von 4450 amerikanischen UBS-Kunden, die der Steuerflucht verdächtigt werden, an Washington weitergeben. (apn/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 18.06.2010, Seite 6, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!