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Griechenland-Hilfe darf gezahlt werden

Karlsruhe. Ein von fünf Ökonomen und Exmanagern eingereichter Eilantrag gegen den Vollzug des am Freitag beschlosssenes Gesetzes zur Griechenland-Hilfe ist am Sonnabend gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe begründete seine Ablehnung damit, daß ein Verschieben der deutschen Hilfen bis zu einem endgültigen Urteil über die Klage das Rettungspaket insgesamt gefährden könne. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 10.05.2010, Seite 4, Inland

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