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Abschiebungen in den Irak wieder möglich

München. Iraker können von Deutschland grundsätzlich wieder in ihr Geburtsland abgeschoben werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof veröffentlichte am Mittwoch drei Urteile, wonach bei einer Rückkehr nach Bagdad, Mosul oder Kirkuk nach derzeitiger Sicherheitslage kein Grund für die Gewährung von Abschiebeschutz wegen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts besteht. Weiterhin hieß es, die Gefahrendichte in den drei Städten sei momentan nicht so hoch, daß Zivilpersonen einer ernsthaften Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt wären. Der Bundestag hatte zuvor durch die Anpassung des Aufenthaltsgesetzes an EU-Richtlinien eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ausgesetzt. Dieses hatte die Anerkennung von drei Irakern als Flüchtlinge widerrufen.

(apn/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 25.03.2010, Seite 2, Inland

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