-
23.10.2009
- → Inland
Homosexuelle Paare gestärkt
Karlsruhe. Die bisherige Ungleichbehandlung von Ehe und
homosexuellen Partnerschaften bei der betrieblichen
Hinterbliebenenrente für Mitarbeiter des öffentlichen
Dienstes ist verfassungswidrig. Das hat das
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden. Es sei nicht
begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten,
daß andere Lebensgemeinschaften mit geringeren Rechten zu
versehen sind, heißt es in dem am Donnerstag in Karlsruhe
veröffentlichten Beschluß. Anders als bei der
gesetzlichen Rentenversicherung gibt es im Rahmen der
Zusatzversorgung keine Hinterbliebenenrente für eingetragene
Lebenspartner. Das BVerfG entschied nun, daß damit das
Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt worden sei. Der Lesben-
und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) sprach von einem
Durchbruch. Die künftigen Koalitionspartner Union und FDP
forderte der Verband auf, »das gesamte Bundesrecht« auf
dieser Grundlage zu überprüfen.(ddp/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland