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Sendeverbot

Berliner Gericht bestätigt deutsches Sendeverbot für russischen Sender RT

Foto: (c) Copyright 2019, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten
Urteil bestätigt

Berlin. Das Sendeverbot für den vom russischen Staat finanzierten Auslandssender RT in Deutschland ist nach einem Dienstag veröffentlichen Urteil des Berliner Verwaltungsgericht rechtmäßig. Wenige Tage vor dem Überfall Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 hatte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg einer mit russischen Staatsmedien zusammenhängenden Firma demnach zu Recht die Veranstaltung und Verbreitung des Programms untersagt, weil die Zulassung fehlte. Die GmbH mit Sitz in Berlin wird derzeit abgewickelt. Sie hatte gegen das Verbot mit dem Argument geklagt, dass ihre »Großmuttergesellschaft« TV Nowosti das Programm gestalte. Sie selbst produziere nur und trage zu einzelnen Sendungen bei. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht, weil sich die Firma vor dem Sendestart öffentlich mehrfach anders geäußert habe. (AFP/jW)

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Erschienen am 01.07.2026, Inland

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