Zum Inhalt der Seite

Drakonische Strafe wegen Flaschenwürfen

Berlin. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat am Dienstag einen 26jährigen zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß der Angeklagte in der Nacht zum 1. Mai zwölf Flaschen in Richtung von Polizeibeamten geworfen hatte. Er wurde des schweren Landfriedensbruchs, der versuchten gefährlichen Körperverletzung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen.(ddp/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 12.08.2009, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!