Zum Inhalt der Seite

Haftstrafe für Mahler bestätigt

Karlsruhe. Der Rechtsextremist Horst Mahler muß wieder ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Verurteilung des 73jährigen zu sechs Jahren Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung bestätigt, wie es in einer BGH-Pressemitteilung von Dienstag heißt. Damit ist das Urteil des Landgerichts München II vom 25. Februar rechtskräftig. Der NPD-Anwalt hatte an mehrere Empfänger CD-ROM und DVD verschickt, auf denen er den Holocaust leugnet. Zudem hatte er im Internet »zum Kampf der Deutschen gegen die Juden« aufgerufen. Der BGH verwarf die Revision Mahlers gegen das Urteil als unbegründet.(AP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 12.08.2009, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!