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Heß-Gedenkmarsch bleibt verboten

München. Die Gedenkveranstaltung für den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß am 22. August in Wunsiedel bleibt verboten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof begründete seine Entscheidung am Freitag mit der Gefahr, »daß die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft gebilligt, verherrlicht oder gerechtfertigt« und die Würde der Naziopfer verletzt werde. Deshalb habe er die Entscheidungen des Landratsamts Wunsiedel und des Verwaltungsgerichts Bayreuth wie bereits in den vergangenen Jahren bestätigt. Im Juni 2008 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Verbote in einem Grundsatz­urteil für rechtens erklärt. Heß war nach seinem Selbstmord am 17. August 1987 im Kriegsverbrechergefängnis Berlin-Spandau in Wunsiedel beigesetzt worden. Sein Todestag ist seitdem bundesweit Jahr für Jahr Anlaß für Neonaziaufmärsche.(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 01.08.2009, Seite 1, Inland

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