Zum Inhalt der Seite

Urteil im PKK-Prozeß erwartet

Düsseldorf. Im Prozeß gegen den mutmaßlichen Deutschland-Chef der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) wird das Oberlandesgericht Düsseldorf aller Voraussicht nach am heutigen Freitag das Urteil verkünden. Der Prozeß gegen den 48jährigen kurdischstämmigen Türken Hüseyin A. hatte am 27. April begonnen. Die Bundesanwaltschaft, die dem Angeklagten Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung vorwirft, forderte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Als Deutschland-Chef der PKK soll der Angeklagte organisatorische, finanzielle, personelle und propagandistische Angelegenheiten der Organisation geregelt haben. A. war am 21. Juli 2008 in der Nähe seiner Wohnung in Detmold festgenommen worden. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

(ddp/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 31.07.2009, Seite 1, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!