Zum Inhalt der Seite

Hein-Zorn

Der Berliner Schrifsteller Christoph Hein hat die Einladung der Bundesregierung zur Festveranstaltung anläßlich des 60jährigen Jubiläums des Grundgesetzes ausgeschlagen. In einem »offenen Brief« im Freitag begründet er seine Ablehnung damit, daß bei der vor allem von der Bild-Zeitung beworbenen Berliner Austellung »60 Jahre, 60 Werke« nur BRD-Kunst gezeigt werde. Er beschwerte sich über ein Kunstverständnis, das nichts kann außer »ausmerzen, ausradieren, verdunsten«. Hm – das Grundgesetz war jedenfalls eine rein bundesrepublikanische Erfindung.

(jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 09.05.2009, Seite 13, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!