Zum Inhalt der Seite

Milizenführer vor Strafgerichtshof

Den Haag. Der frühere kongolesische Milizenführer und ehemalige Vizepräsident Jean-Pierre Bemba muß sich ab Montag wegen des Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verantworten. Nach einer viertägigen Anhörung wird das Gericht in Den Haag entscheiden, ob es einen Prozeß gegen Bemba geben wird. Bemba und der von ihm befehligten Miliz werden Mord, Folter und Massenvergewaltigungen vorgeworfen. Dabei geht es um Taten, die Bembas Miliz 2002 und 2003 in der Zentralafrikanischen Republik verübt haben soll. (AP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 12.01.2009, Seite 6, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

                                                                                       Kinderbeilage