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Zwischenlager für Atommüll zulässig

Karlsruhe. Vor dem Bundesverfassungsgericht sind Klagen gegen atomare Zwischenlager an den drei bayerischen Atomkraftwerksstandorten Grafenrheinfeld, Gundremmingen und Niederaichbach gescheitert. Die Karlsruher Richter argumentieren in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluß, daß die Kläger durch die dezentrale Zwischenlagerung von Kernbrennstoffen nicht in ihren Grundrechten auf körperliche Unversehrtheit oder effektiven Rechtsschutz verletzt würden. Das »Individualrisiko des einzelnen« würde durch die größere Anzahl von Zwischenlagerstandorten weder größer noch kleiner, heißt es in der Begründung. Das »verbleibende Restrisiko« sei als »sozialadäquat« hinzunehmen.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 28.11.2008, Seite 5, Inland

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