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Bleibt Privatsache

Lehrer sind nicht »rund um die Uhr« im Dienst. Auch nicht auf Klassenfahrten. So hat das Bundessozialgericht in Kassel am Mittwoch entschieden. Eine Lehrerin war in der Dusche eines Schullandheims ausgerutscht und hatte sich dabei verletzt. Ihre Klage auf Entschädigungsleistungen aus der Unfallkasse wurde jetzt mit dem Hinweis abgewiesen, beim Duschen gebe es keinen sachlichen Zusammenhang mit der Arbeit. Duschen bleibt damit Privatsache. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 27.11.2008, Seite 12, Feuilleton

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