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Gericht gegen ­Abschiebebeschluß

Göttingen. Unterstützern der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK und deren Angehörigen drohten in der Türkei nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Göttingen immer noch Folter. Mit dieser Begründung hob das Gericht einen Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge auf, das einer Türkin den Flüchtlingsstatus aberkannt hatte, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Das Amt hatte die Frau 1999 als Flüchtling anerkannt. 2006 widerrief es die Anerkennung mit der Begründung, die Türkei habe zahlreiche Rechtsänderungen in Kraft gesetzt, die Folter ausschließen sollten. Die Frau rief daraufhin das Gericht an. Dieses erklärte, im Verhalten der Sicherheitskräfte sei es bislang zu keiner nachhaltigen Verbesserung gekommen.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 26.11.2008, Seite 5, Inland

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