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Bewährungsstrafen im zweiten Siemens-Prozeß

München. Im zweiten Prozeß um den Schmiergeldskandal bei Siemens sind zwei ehemalige Mitarbeiter des Konzerns vom Landgericht München am Mittwoch wegen Beihilfe zur Untreue und zur Bestechung zu Bewährungsstrafen von 24 bzw. neun Monaten sowie zusätzlichen Geldstrafen verurteilt worden. Die Angeklagten waren im Prozeß umfassend geständig. Der Richter betonte, die Taten seien »nicht auf dem Mist der beiden Angeklagten gewachsen«. Strafmildernd sei auch berücksichtigt worden, daß sie nicht in ihre eigene Taschen gewirtschaftet hätten und in einem besonderen Loyalitätsverhältnis zu ihren Vorgesetzten gestanden hätten.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 20.11.2008, Seite 2, Inland

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