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Aus: Ausgabe vom 30.01.2008, Seite 2 / Inland

ADAC: Videoscanning ist verfassungswidrig

Berlin. Die Art der Erfassung von Kfz-Kennzeichen durch das sogenannte Videoscanning ist teilweise verfassungswidrig. Das geht aus einem am Dienstag in Berlin vorgestellten Gutachten hervor, das der Kasseler Rechtsprofessor Alexander Roßnagel für den ADAC erstellt hat. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar meldete am Dienstag Bedenken an. Die Kennzeichenerfassung sei »nur der Einstieg in eine neue Überwachungstechnologie«. Eine Zusammenführung mit anderen Daten sei »nur eine Frage der Zeit«. Im Frühjahr wird mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gerechnet. (ddp/jW)