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Kindergeld trotz Ein-Euro-Job

Neustadt/Weinstraße. Junge Erwachsene mit Ein-Euro-Job haben unter Umständen zusätzlich Anspruch auf Kindergeld. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des rheinland-pfälzischen Finanzgerichts in Neustadt an der Weinstraße hervor. Voraussetzung ist, daß der Betroffene auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist. Im vorliegenden Fall hatte die Mutter eines 23jährigen geklagt, dem 2006 eine Ein-Euro-Stelle zugewiesen wurde. Als die Familienkasse davon erfuhr, stellte sie die Kindergeldzahlungen ein.(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 14.12.2007, Seite 5, Inland

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