-
01.12.2007
- → Schwerpunkt
Hintergrund: 4571 Kandidaten und 450 Duma-Sitze
Die Abstimmung erfolgt erstmals ausschließlich nach dem Verhältniswahlrecht. Bislang war die Hälfte der Abgeordneten nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt worden, wodurch unabhängige Kandidaten leichter ein Mandat erringen konnten. Bei der Wahl am Sonntag müssen die Parteien mindestens sieben Prozent der Stimmen erreichen, um ins Parlament einzuziehen. Zuvor hatte eine Fünf-Prozent-Hürde gegolten. Die Stimmen jener Parteien, die an der Hürde scheitern, werden auf die erfolgreichen Parteien verteilt. Wahlberechtigt sind alle Bürger ab 18 Jahren.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
