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BGH entscheidet über Haftbeschwerden

Karlsruhe. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) will am heutigen mittwoch über die Haftbeschwerden von drei mutmaßlichen Mitgliedern der »militanten gruppe« (mg) entscheiden. Das teilte die BGH-Pressestelle am Dienstag mit. Den Beschuldigten wird unter anderem die Mitgliedschaft in einer »terroristischen Vereinigung« nach Paragraph 129a vorgeworfen. Ein weiterer Beschuldigter, der Berliner Stadtsoziologe Andrej H., war bereits vor einigen Wochen freigelassen worden. Der BGH hatte in dem Zusammenhang erhebliche Zweifel an der Einstufung der mg als terroristischer Vereinigung geäußert.(jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 28.11.2007, Seite 2, Inland

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