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31.05.2007
- → Inland
Bundessozialrichter gegen Zwangsumzüge
Hamburg. Was Hartz-IV-Empfänger für ihre Wohnung ausgeben dürfen, muß den aktuellen Mieten an ihrem Wohnort entsprechen. Dies betont Peter Udsching, Vorsitzender Richter am 7. Senat des Bundessozialgerichts, in der heute erscheinenden Ausgabe der Wochenzeitung Die Zeit. Gegenwärtig übernehmen viele Kommunen nur einen Teil der Mietkosten und fordern die Menschen auf, sich eine billigere Bleibe zu suchen. Sie hätten aber »einen Anspruch darauf, in ihrer Gemeinde mit den Kosten für angemessenes Wohnen versorgt zu werden«, so Udsching. Zudem dürften die Menschen nicht aus ihrem sozialen Umfeld gerissen und zum Umzug gedrängt werden, kommentiert Udsching ein Urteil seiner Kammer.
(ots/jW)
(ots/jW)
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