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Gesundheitsreform nicht verfassungsfest

Berlin. Zwei Wochen vor der geplanten Verabschiedung im Bundestag zweifeln führende Rechtspolitiker der Union an der Verfassungsmäßigkeit der Gesundheitsreform. »Es gibt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, die man nicht einfach vom Tisch wischen kann«, kritisierte Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU). Auch der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) rechnet damit, daß die geplante Gesundheitsreform vom Bundesverfassungsgericht überprüft wird. Er traue zwar den mit der Reform befaßten Fachleuten zu, daß sie einen »verfassungsfesten Entwurf« erarbeiten. Eine Klage sei aber wahrscheinlich, weil es »um erhebliche Vermögensinteressen« von Betroffenen gehe.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 17.01.2007, Seite 4, Inland

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